Verhinderungs-/ Kurzzeitbetreuung
Betreuung für Senioren, wenn die Pflegepersonen verhindert sind.
Sie suchen einen Kurzzeitpflegeplatz? Es sind leider immer häufiger keine freien Plätze zu finden. Der Entlassungstermin aus dem Krankenhaus bzw. der Reha-Maßnahme rückt näher. Wir haben eine Alternative für Sie.
Unsere Ersatz-Kurzzeitpflege.
- 4 Wochen Betreuung im eigenen Haus oder Wohnung. Bei Bedarf kann die Betreuung auch verlängert.
- eine Betreuungsperson nur für Sie persönlich
- Grundpflege, z.B. Hygiene
- Haushaltsunterstützung
- Pflegerische Alltagshilfen
- Aktivierende soziale Betreuung
- Sprachkenntnisse nach Bedarf
- Begleitung bei Arztbesuchen
oder
Ihre private Pflegepersonen haben einmal keine Zeit für Sie? Urlaub oder sie müssen zeitweise beruflich den Standort wechseln? Sie wollen aber für diese Zeit nicht zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim gehen.
oder
einfach nur einmal die häusliche Betreuung testen?
Mit uns können Sie die Kosten teilweise über die Pflegekassen abrechnen.
Kosten für die Betreuung im gewohnten häuslichen Umfeld mit erfahrenen Betreuer/-innen
Musterrechnung für eine vierwöchige Verhinderungspflege bei einem Pflegegrad 3
Verhinderungszeitraum | Betrag in € |
4 Wochen | ab 3.950 € |
Betreuungskosten | 4 Wochen | ab 3.950 € |
abzüglich Zuschüsse der Pflegekasse | ||
Verhinderungspflege p. a. | max 1.612 € | -1.612 € |
Anteilige Kurzzeitpflege | max. 50% von 1.612 € | - 806 € |
Anteiliges Pflegegeld am Beispiel Pflegegrad 3 | max. 50 % von 573 € | - 171 € |
Entlastungsbeitrag | 125 €
| - 125 € |
Umgewandelte Pflegesachleistung | bis zu 40% | - 573 € |
Eigenanteil | ca. 670 € inkl. An- und Abreise |
--> Unverbindliches Angebot je nach temporärer Verfügbarkeit. Der Betreuungsaufwand muß nach individueller Anamnese geprüft werden.
• Sprachqualität : A2 – mittlere Sprachqualität nach Europäischen Sprachreferenzrahmen
• Alle Beträge inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Sozialabgaben, Versicherungen
Hinweis: Medizinische Pflege muß durch einen ambulanten Pflegedienst vorgenommen werden.
Es empfiehlt sich, die Verhinderungspflege vor Inanspruchnahme bei der Pflegekasse zu beantragen und sich bei Bedarf dazu beraten zu lassen. Die einzelnen Leistungsansprüche müssen individuell geprüft werden.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Pflege-Experten von Linara wenden.
Erläuterungen :
Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Können Ansprüche auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden?
Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.
Anteiliges Pflegegeld bei Verhinderungspflege
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zu 50% gewährt.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit - Stand : Juni 2021