Home - Care - Services

Wir helfen Ihnen zu Hause....


Was ändert sich in der häuslichen Pflege 2025

Die Reform von 2023, bekannt als das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), wird fortgesetzt und bringt weitere Verbesserungen in der Unterstützung und Entlastung der Pflegebedürftigen. Die wichtigsten Anpassungen in der häuslichen Betreuung und Pflege kurz zusammengefasst.



Pflegegeld


Pflegesachleistungen


Pflegegrad

2024

2025

2024

2025

1

0 €

0 €

0 €

0 €

2

332 €

347 €

761 €

796 €

3

573 €

599 €

1.432 €

1.497 €

4

765 €

800 €

1.778 €

1.859 €

5

947 €

990 €

2.200 €

2.299 €



Tages- und Nachtpflege



Pflegegrad

2024

2025

1

0 €

0 €

2

689 €

721 €

3

1.298 €

1.357 €

4

1.612 €

1.685 €

5

1.995 €

2.085 €



Kurzzeitpflege


Verhinderungspflege


Pflegegrad

2024

2025

2024

2025

2-5

1.774 €

1.854 €

1.612 €

1.685 €

 

Für die Verhinderungspflege kann noch zusätzlich ein Betrag von bis zu 843 € aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege genutzt werden. Ein Gesamtbetrag von 2.528 € steht somit für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

 

 

Wichtig : Änderungen bei der Verhinderungs-/Kurzzeitpflege zum 01.07.2025
1. Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.
2. Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert
3. Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem Jahresbetrag in Höhe von 3.539 € je Kalenderjahr zusammengeführt (flexibles Entlastungsbudget) und können je nach Bedarf eingesetzt werden.

 

Weitere Leistungen

 

2024

2025

Entlastungsbeitrag

ab Pflegegrad 1

125 €

131 €

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

ab Pflegegrad 1

40 €

42 €

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ab PG 1

4.000 €

4.180 €

Digitale Pflegeanwendungen

ab Pflegegrad 1

50 €

53 €

Die Änderungen in der Pflege ab 2025 haben erhebliche Auswirkungen auf die häusliche Pflege. Die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 % bedeutet, dass Pflegebedürftige und ihre Familien mehr finanzielle Unterstützung erhalten, was die häusliche Pflege erleichtern kann.

Das flexible Entlastungsbudget ermöglicht es, die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibler zu nutzen, was den pflegenden Angehörigen mehr Freiraum und Erholung bietet.

Für Pflegekräfte in Deutschland wird es im Jahr 2025 einige wichtige Änderungen geben. Eine zentrale Veränderung ist die Erhöhung der Pflegemindestlöhne zum 1. Juli 2025.

Die Digitalisierung spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der Pflege und wird als Schlüssel zur Bewältigung der Herausforderungen im Pflegesektor betrachtet:

1. Telemedizin und digitale Kommunikation: Diese Technologien ermöglichen es Pflegekräften und Ärzten, effizienter mit Patienten zu kommunizieren, was insbesondere in ländlichen Gebieten von Vorteil ist.

2. Assistenzsysteme: Smarte Technologien, wie z.B. Sensoren und Alarmsysteme, unterstützen die häusliche Pflege und erhöhen die Sicherheit der Pflegebedürftigen.

3. Weiterbildung und Schulung: Digitale Plattformen bieten Pflegekräften und Angehörigen die Möglichkeit, sich kontinuierlich weiterzubilden und auf dem neuesten Stand der Pflegepraktiken zu bleiben.

Die Digitalisierung wird somit als entscheidender Faktor angesehen, um die Effizienz und Qualität der Pflege zu steigern und gleichzeitig die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte zu reduzieren.
Es gibt mehrere Beispiele für digitale Assistenzsysteme in der Pflege, die den Alltag von Pflegebedürftigen und Pflegekräften erleichtern:

1. Sensorbasierte Systeme: Diese überwachen Bewegungen und erkennen ungewöhnliche Aktivitäten, wie etwa Stürze, und senden Benachrichtigungen an Pflegekräfte oder Angehörige.

2. Telecare-Systeme: Diese ermöglichen die Überwachung von Vitalparametern wie Blutdruck und Herzfrequenz aus der Ferne, was regelmäßige Gesundheitskontrollen erleichtert.

3. Intelligente Sprachassistenten: Diese können Pflegebedürftigen helfen, indem sie Erinnerungen für Medikamente oder Arzttermine bereitstellen und einfache Aufgaben erledigen.

4. Telepflege: Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bieten Beratung und Unterstützung aus der Ferne, was besonders in ländlichen Gebieten von Vorteil ist.

Folgende Punkte sollten in der häuslichen Betreuung  nicht  vergessen werden.

Anspruch und Verpflichtung zur Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI seit 01.01.2022
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Es besteht auch nach der Beantragung eines Pflegegrades der Anspruch und die gesetzliche Verpflichtung auf eine Pflegeberatung beim Patienten. Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen müssen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und der Pflegende unterstützt werden Die Kosten für die eigentliche Pflegeberatung wird bei Vorliegen eines Pflegegrades grundsätzlich von den Pflegekassen übernommen. Nach Abschluss der Pflegeberatung bekommen die Kunden das Beratungsprotokoll zugesendet, welches anschließend der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden muß.

Nicht vergessen:
Pflegegrad 2 bis 3 alle 6 Monate
Pflegegrad 4 bis 5 alle 3 Monate
müssen die Beratungstermine verpflichtend vorgenommen werden.

Patienten die bereits durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, bei denen wird in der Regel der Beratungseinsatz vom ambulanten Pflegedienst automatisch übernommen.

Achtung: Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad müssen sich selbst um dieses Gespräch kümmern. Sollten diese Gespräche nicht vorgenommen werden, so können durch die Pflegekassen Streichungen bei den laufenden Pflegeleistungen vorgenommen werden

Auskunftsansprüche von Pflegebedürftigen werden gestärkt
Versicherte können ab 1. Januar 2024 von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Informationen sind dabei so aufzubereiten, dass Laien sie verstehen können. Damit wird es für die Versicherten einfacher, die Leistungen transparent im Blick zu behalten.

Angaben ohne Gewähr - Änderungen sind jederzeit möglich.

E-Mail
Anruf
Karte
Infos