Allgemeine Entwicklungen
1. Kosten.- und Preisentwicklungen in der Betreuung und Pflege
2. Mobilitäts-/Reisekosten steigen
Die CO₂-Steuer wird 2026 weiter erhöht, was zu höheren Kosten für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel und Heizgas führt. Reisekosten jeglicher Art werden davon betroffen sein.
3. Inflationsrate weiterhin bei ca. 2% und mehr
Die Kosten für Material und Infrastruktur werden allgemein in diesem Rahmen steigen.
Was bedeutet das für Sie konkret?
Es wird in 2026 die Kostenbelastung in der häuslichen Betreuung steigen. Leider sind für das aktuelle Jahr, trotz der steigenden Personalkosten, politisch keine Erhöhungen der Pflegekassenerstattungen in Aussicht gestellt.
Was verändert sich bei den Pflegekassenleistungen bzw. -regelungen
1. Verhinderungspflege
Die rückwirkende Inanspruchnahme der Verhinderungspflege für die vergangenen Jahre entfällt. Zukünftig kann Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr beantragt bzw. abgerechnet werden.
2. Pflegeberatungsgespräch §37.3
Die verpflichtende Pflegeberatungsgespräche sind ein wichtiger Bestandteil gerade für Patienten im häuslichen Bereich. Die Vorgaben werden vereinfacht:
Pflegegrad 1 – bleibt freiwillig, kann aber zweimal im Jahr kostenfrei genutzt werden.
Pflegegrad 2 und 3 – bleibt unverändert zweimal im Jahr verpflichtend
Pflegegrad 4 und 5 – bleibt zweimal im Jahr verpflichtend, zwei weitere Gespräche
können freiwillig in Anspruch genommen werden.
Was wird noch so im Rahmen des BEEP!s angedacht?
Die Bundesregierung hat im Dezember noch das neue Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP) zum 01.01.2026 beschlossen. Welches Ziel hat das Gesetz. Ab 2026 sollen häusliche Pflege, pflegende Angehörige und professionelle Dienste durch mehr Befugnisse, weniger Bürokratie und stärkere Prävention entlastet bzw. gestärkt werden. Die Entwicklung insbesondere die Punkte, die die Personen die zu Hause gepflegt werden, müssen teilweise in den Arbeitskreisen jedoch noch konkretisiert werden.
1. Präventive Angebote die in Pflegeheimen bereits angeboten werden, die Förderung der Patienten (Gymnastik, Ernährung, Gedächtnistraining, Entspannung, etc.) sollen auch im häuslichen Bereich zur Verfügung gestellt werden. Gesundheit und Selbständigkeit fördern bevor zusätzliche Leistungen erforderlich werden. Prävention wird erstmals auch für die die häusliche Pflege vorgesehen. Pflegeberater/-innen sollen im Rahmen der Pflegeberatungsgespräche §37.3 zukünftig ganz konkret passende Angebote – digital oder vor Ort - empfehlen können, z.B. zu Bewegung/Mobilität, Ernährung, Sturzprophylaxe oder Stressreduktion, die nach §20 SGB V von den Pflegekassen anerkannt sind.
2. Digitale Pflegeanwendungen (DIPA) sind bereits seit 01.01.2023 im Leistungsangebot der Pflegekassen. Leider gab bisher nicht ein einziges Angebot. Ab 2026 soll das Angebot verbessert werden. Monatlich stehen dann 40 € für digitale Angebote zur Verfügung. Zusätzlich sollen 30 € für Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegedienste genutzt werden. Die genaue Umsetzung wird noch konkretisiert.
3. Abschaffung des Pflegegrads 1 soll nicht stattfinden. Eine Überarbeitung der Leistungen ist jedoch geplant. Sie sollen der Situation besser angepasst werden und eine stärkere Prävention beinhalten. Auch die Versorgungstrukturen in dem größten Teil der Betreuung- und Pflege sollen zukünftig verbessert werden.
Wie immer sind Gesetzgebungen langsam, benötigen viel Geduld und Zeit, aber der Prozess der Veränderung fängt bereits bei uns auch in den Köpfen der Patienten, Angehörigen und den unterstützenden Beratungspersonen an.
Allgemeine Veränderungen
1. Landespflegegeld Bayern
Jetzt ist der Beschluss in München gefasst worden. Das Landespflegegeld wird ab 2026 von 1.000 € auf 500 € reduziert.
2. In Bulgarien wurde zum 01.01.2026 der Euro als Währung eingeführt. Bulgarische Betreuungspersonen brauchen jetzt keinen Devisentausch mehr vorzunehmen.
3. Polen führt neue Gesetze zur Sozialversicherungspflicht ein. Betreuungspersonen im Arbeitnehmerentsendemodell der EU werden somit in Polen besser abgesichert.
Stand : Januar 2026
Was änderte sich in der häuslichen Pflege 2025
Die Reform von 2023, bekannt als das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), wird fortgesetzt und bringt weitere Verbesserungen in der Unterstützung und Entlastung der Pflegebedürftigen. Die wichtigsten Anpassungen in der häuslichen Betreuung und Pflege kurz zusammengefasst.
Pflegegeld | Pflegesach-leistungen | |||
Pflegegrad | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 |
1 | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
2 | 332 € | 347 € | 761 € | 796 € |
3 | 573 € | 599 € | 1.432 € | 1.497 € |
4 | 765 € | 800 € | 1.778 € | 1.859 € |
5 | 947 € | 990 € | 2.200 € | 2.299 € |
Tages- und Nachtpflege | ||
Pflegegrad | 2024 | 2025 |
1 | 0 € | 0 € |
2 | 689 € | 721 € |
3 | 1.298 € | 1.357 € |
4 | 1.612 € | 1.685 € |
5 | 1.995 € | 2.085 € |
Gemeinsamer Jahresbetrag (ehemals Kurz.- und Verhinderungspflege) | |
Pflegegrad | seit 01.07.2025 |
2-5 | 3.539 € |
Weitere Leistungen
| 2024 | 2025 |
Entlastungsbeitrag ab Pflegegrad 1 | 125 € | 131 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab Pflegegrad 1 | 40 € | 42 € |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ab PG 1 | 4.000 € | 4.180 € |
Digitale Pflegeanwendungen ab Pflegegrad 1 | 50 € | 53 € |