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Regionales Netzwerk Betreuung und Pflege Franken/Oberpfalz


Was verändert sich 2026 in der häuslichen Betreuung und Pflege?  
Welche Aspekte sollten unbedingt berücksichtigt werden.

Allgemeine Entwicklungen

1. Kosten.- und Preisentwicklungen in der Betreuung und Pflege
Zum 01.01.2026 werden die Mindestlöhne in Deutschland um 8,42 % auf 13,90 €/Std. erhöht. Die Pflegemindestlöhne folgen zum 01.07.2026 mit ca. 2,6 %.
Die hohe Personalkostenquote ist charakteristisch für die Gesundheitsbranche, so dass Preisanpassungen zu erwarten sind.

2. Mobilitäts-/Reisekosten steigen
Die CO₂-Steuer wird 2026 weiter erhöht, was zu höheren Kosten für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel und Heizgas führt. Reisekosten jeglicher Art werden davon betroffen sein.

3. Inflationsrate weiterhin bei ca. 2% und mehr
Die Kosten für Material und Infrastruktur werden allgemein in diesem Rahmen steigen.

Was bedeutet das für Sie konkret?
Es wird in 2026 die Kostenbelastung in der häuslichen Betreuung steigen. Leider sind für das aktuelle Jahr, trotz der steigenden Personalkosten, politisch keine Erhöhungen der Pflegekassenerstattungen in Aussicht gestellt.

Was verändert sich bei den Pflegekassenleistungen bzw. -regelungen

1. Verhinderungspflege
Die rückwirkende Inanspruchnahme der Verhinderungspflege für die vergangenen Jahre entfällt. Zukünftig kann Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr beantragt bzw. abgerechnet werden.

2. Pflegeberatungsgespräch §37.3
Die verpflichtende Pflegeberatungsgespräche sind ein wichtiger Bestandteil gerade für Patienten im häuslichen Bereich. Die Vorgaben werden vereinfacht:

                   Pflegegrad 1 –            bleibt freiwillig, kann aber zweimal im Jahr kostenfrei genutzt werden.
                   Pflegegrad 2 und 3 – bleibt unverändert zweimal im Jahr verpflichtend
                   Pflegegrad 4 und 5 – bleibt zweimal im Jahr verpflichtend, zwei weitere Gespräche
                                                       können freiwillig in Anspruch genommen werden.

Was wird noch so im Rahmen des BEEP!s angedacht?

D
ie Bundesregierung hat im Dezember noch das neue Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP) zum 01.01.2026 beschlossen. Welches Ziel hat das Gesetz. Ab 2026 sollen häusliche Pflege, pflegende Angehörige und professionelle Dienste durch mehr Befugnisse, weniger Bürokratie und stärkere Prävention entlastet bzw. gestärkt werden. Die Entwicklung insbesondere die Punkte, die die Personen die zu Hause gepflegt werden, müssen teilweise in den Arbeitskreisen jedoch noch konkretisiert werden.

1. Präventive Angebote
die in Pflegeheimen bereits angeboten werden, die Förderung der Patienten (Gymnastik, Ernährung, Gedächtnistraining, Entspannung, etc.) sollen auch im häuslichen Bereich zur Verfügung gestellt werden. Gesundheit und Selbständigkeit fördern bevor zusätzliche Leistungen erforderlich werden. Prävention wird erstmals auch für die die häusliche Pflege vorgesehen. Pflegeberater/-innen sollen im Rahmen der Pflegeberatungsgespräche §37.3 zukünftig ganz konkret passende Angebote – digital oder vor Ort - empfehlen können, z.B. zu Bewegung/Mobilität, Ernährung, Sturzprophylaxe oder Stressreduktion, die nach §20 SGB V von den Pflegekassen anerkannt sind.

2. Digitale Pflegeanwendungen (DIPA)
sind bereits seit 01.01.2023 im Leistungsangebot der Pflegekassen. Leider gab bisher nicht ein einziges Angebot. Ab 2026 soll das Angebot verbessert werden. Monatlich stehen dann 40 € für digitale Angebote zur Verfügung. Zusätzlich sollen 30 € für Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegedienste genutzt werden. Die genaue Umsetzung wird noch konkretisiert.

3. Abschaffung des Pflegegrads 1 soll nicht stattfinden.
Eine Überarbeitung der Leistungen ist jedoch geplant. Sie sollen der Situation besser angepasst werden und eine stärkere Prävention beinhalten. Auch die Versorgungstrukturen in dem größten Teil der Betreuung- und Pflege sollen zukünftig verbessert werden.

Wie immer sind Gesetzgebungen langsam, benötigen viel Geduld und Zeit, aber der Prozess der Veränderung fängt bereits bei uns auch in den Köpfen der Patienten, Angehörigen und den unterstützenden Beratungspersonen an.

Allgemeine Veränderungen

1. Landespflegegeld Bayern
Jetzt ist der Beschluss in München gefasst worden. Das Landespflegegeld wird ab 2026 von 1.000 € auf 500 € reduziert.

2. In Bulgarien
wurde zum 01.01.2026 der Euro als Währung eingeführt. Bulgarische Betreuungspersonen brauchen jetzt keinen Devisentausch mehr vorzunehmen.

3. Polen führt neue Gesetze zur Sozialversicherungspflicht ein.
Betreuungspersonen im Arbeitnehmerentsendemodell der EU werden somit in Polen besser abgesichert.

Stand : Januar 2026


Historie
Was änderte sich in der häuslichen Pflege 2025

Die Reform von 2023, bekannt als das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), wird fortgesetzt und bringt weitere Verbesserungen in der Unterstützung und Entlastung der Pflegebedürftigen. Die wichtigsten Anpassungen in der häuslichen Betreuung und Pflege kurz zusammengefasst.



Pflegegeld


Pflegesach-leistungen


Pflegegrad

2024

2025

2024

2025

1

0 €

0 €

0 €

0 €

2

332 €

347 €

761 €

796 €

3

573 €

599 €

1.432 €

1.497 €

4

765 €

800 €

1.778 €

1.859 €

5

947 €

990 €

2.200 €

2.299 €



Tages- und Nachtpflege



Pflegegrad

2024

2025

1

0 €

0 €

2

689 €

721 €

3

1.298 €

1.357 €

4

1.612 €

1.685 €

5

1.995 €

2.085 €



Gemeinsamer Jahresbetrag

(ehemals Kurz.- und Verhinderungspflege)

Pflegegrad

seit 01.07.2025


2-5

3.539 €


 


 

Wichtig : Änderungen bei der Verhinderungs-/Kurzzeitpflege zum 01.07.2025
1. Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.
2. Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert
3. Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem Jahresbetrag in Höhe von 3.539 € je Kalenderjahr zusammengeführt (flexibles Entlastungsbudget) und können je nach Bedarf eingesetzt werden.

 

Weitere Leistungen

 

2024

2025

Entlastungsbeitrag

ab Pflegegrad 1

125 €

131 €

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

ab Pflegegrad 1

40 €

42 €

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ab PG 1

4.000 €

4.180 €

Digitale Pflegeanwendungen

ab Pflegegrad 1

50 €

53 €

Die Änderungen in der Pflege ab 2025 haben erhebliche Auswirkungen auf die häusliche Pflege. Die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 % bedeutet, dass Pflegebedürftige und ihre Familien mehr finanzielle Unterstützung erhalten, was die häusliche Pflege erleichtern kann.

Das flexible Entlastungsbudget ermöglicht es, die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibler zu nutzen, was den pflegenden Angehörigen mehr Freiraum und Erholung bietet.

Für Pflegekräfte in Deutschland wird es im Jahr 2025 einige wichtige Änderungen geben. Eine zentrale Veränderung ist die Erhöhung der Pflegemindestlöhne zum 1. Juli 2025.

Die Digitalisierung spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der Pflege und wird als Schlüssel zur Bewältigung der Herausforderungen im Pflegesektor betrachtet:

1. Telemedizin und digitale Kommunikation: Diese Technologien ermöglichen es Pflegekräften und Ärzten, effizienter mit Patienten zu kommunizieren, was insbesondere in ländlichen Gebieten von Vorteil ist.

2. Assistenzsysteme: Smarte Technologien, wie z.B. Sensoren und Alarmsysteme, unterstützen die häusliche Pflege und erhöhen die Sicherheit der Pflegebedürftigen.

3. Weiterbildung und Schulung: Digitale Plattformen bieten Pflegekräften und Angehörigen die Möglichkeit, sich kontinuierlich weiterzubilden und auf dem neuesten Stand der Pflegepraktiken zu bleiben.

Die Digitalisierung wird somit als entscheidender Faktor angesehen, um die Effizienz und Qualität der Pflege zu steigern und gleichzeitig die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte zu reduzieren.
Es gibt mehrere Beispiele für digitale Assistenzsysteme in der Pflege, die den Alltag von Pflegebedürftigen und Pflegekräften erleichtern:

1. Sensorbasierte Systeme: Diese überwachen Bewegungen und erkennen ungewöhnliche Aktivitäten, wie etwa Stürze, und senden Benachrichtigungen an Pflegekräfte oder Angehörige.

2. Telecare-Systeme: Diese ermöglichen die Überwachung von Vitalparametern wie Blutdruck und Herzfrequenz aus der Ferne, was regelmäßige Gesundheitskontrollen erleichtert.

3. Intelligente Sprachassistenten: Diese können Pflegebedürftigen helfen, indem sie Erinnerungen für Medikamente oder Arzttermine bereitstellen und einfache Aufgaben erledigen.

4. Telepflege: Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bieten Beratung und Unterstützung aus der Ferne, was besonders in ländlichen Gebieten von Vorteil ist.


Auskunftsansprüche von Pflegebedürftigen werden gestärkt
Versicherte können ab 1. Januar 2024 von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Informationen sind dabei so aufzubereiten, dass Laien sie verstehen können. Damit wird es für die Versicherten einfacher, die Leistungen transparent im Blick zu behalten.

Angaben ohne Gewähr - Änderungen sind jederzeit möglich.

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