Medikamentengabe/-zuteilung bzw. Anreichung
Medikamente dürfen grundsätzlich von Ärzten verabreicht werden, aber nach Anordnung auch von qualifiziertem Pflegepersonal und pflegenden Angehörigen, sofern der Arzt nichts anderes verordnet hat. In bestimmten Notfällen dürfen auch Notfallsanitäter bestimmte Medikamente geben.
Was heißt das im täglichen Vorgehen?
Medikamentenzuteilung
Medikamente dürfen nach Vorgabe, z.B. Medikamentenplan, durch pflegende Angehörige oder durch qualifiziertes Pflegepersonal, z.B. Ambulante Pflegedienste portioniert werden. Es bietet sich an die Medikamente in entsprechende Vorsortierboxen für Tages-, Wochen- oder Monatsbedarfe einzusortieren.
Eine weitere Form der Vorsortierung ist die bedarfsgerechte Vorsortierung und Verblisterung der Medikamente. Dieses wird bereits durch einige Apotheken angeboten.
Die Zuteilung und Portionierung erfolgt im Zusammenspiel zwischen dem Hausarzt und der der Apotheke. Die Medikamente werden mittels des aktuellen Medikamentenplans gerichtet und bedarfsgerecht an die Patienten versandt. Die Nachorder/Neuverschreibung der notwendigen Medikamente übernimmt die Apotheke im Zusammenspiel mit dem Hausarzt. Der Hausarzt informiert die Apotheke wenn sich der Medikamentenplan ändert.
Dieses Verfahren bietet sich an, wenn keine direkten Angehörigen im Umfeld der Patienten leben. Es können zusätzliche Kosten für die Dienstleistung entstehen.
Medikamentengabe
Die Medikamente können eigenverantwortlich, wenn der Patient diesbezüglich in der Lage ist genommen werden oder durch pflegendenden Angehörige bzw. durch Ambulante Pflegedienste verabreicht werden.
Wichtig: Professionelle Alltagsbegleitung oder Betreuungskräfte dürfen keine eigenverantwortliche Zuteilung von Medikamente vornehmen.
Medikamentenanreichung
Sollten die ersten beiden Punkte erfüllt sein, so dürfen auch Betreuungspersonen darauf achten, dass die portionierten Medikamente zur richtigen Tageszeit dem Patienten angereicht werden.
Hinweis: Die richtige, kontinuierliche Medikamentenzuteilung und -gabe kann auch in vielen Fällen, z.B. bei Demenz, wichtig oder lebensnotwendig sein. In diesem Fall kann die Zuteilung und/oder Gabe der Medikamente auch als Gesundheitsverordnung über den Hausarzt verschrieben werden
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Die häusliche Pflege ist vielen Angehörigen eine Herzensangelegenheit. Dazu werden Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz (medizinische Masken), Schutzschürzen/Einmalschürzen, Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch), Hände- und Flächendesinfektion benötigt..
Laut SGB 11 (Elftes Buch Sozialgesetzbuch) stehen pflegebedürftigen Versicherten pro Monat Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 42 Euro zu. Unsere monatlich versendete Pflegebox, die wir immer nach Ihren Wünschen zusammenstellen, ist demnach völlig kostenlos.
Achtung : Änderung kommen mit der geplante Pflegereform 2027
Inkontinenzversorgung
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