Verhinderungspflege/Ersatz-Kurzzeitbetreuung
im Rahmen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG)
Betreuung für Senioren, wenn die Pflegepersonen verhindert sind.
Verhinderungspflege
Sie pflegen Ihre Angehörigen noch selbst, aber möchten gerne einmal in den Urlaub fahren, müssen ins Krankenhaus oder sind aus einem anderen Grund verhindert. Sie wollen aber für diese Zeit nicht zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim gehen. Dann können Sie für eine befristete Zeit eine professionelle Betreuung für Ihre Angehörigen von uns erhalten.
Die Kosten werden mit Hilfe der Verhinderungspflege, sowie der anteiligen Kurzzeitpflege-Leistungen durch die Pflegekassen übernommen werden.
Ersatz-Kurzzeitpflege
Es passiert immer plötzlich und unerwartet. Sie erkranken oder müssen aufgrund eines Unfalls oder einer geplanten Operation ins Krankenhaus. Meistens ist man nach dem Aufenthalt noch geschwächt und zu Hause nicht ohne Hilfe auskommen.
Sie suchen einen Kurzzeitpflegeplatz? Es sind leider immer häufiger keine freien Plätze zu finden. Der Entlassungstermin aus dem Krankenhaus bzw. der Reha-Maßnahme rückt näher. Wir haben eine Alternative für Sie. Wir betreuen Sie zu Hause. In diesem Fall können die Leistungen nur über eine Verhinderungspflege gefördert werden.
Leistungen unserer Verhinderungs.-/ Ersatz-Kurzzeitpflege.
- Mindestens 30 Tage Betreuung im eigenen Haus oder Wohnung. Bei Bedarf kann die Betreuung auch individuell verlängert werden.
- eine Betreuungsperson nur für Sie persönlich
- Grundpflege, z.B. Hygiene
- Haushaltsunterstützung
- Pflegerische Alltagshilfen
- Aktivierende soziale Betreuung
- Sprachkenntnisse nach Bedarf
- Begleitung bei Arztbesuchen
Hinweis: Medizinische Pflege muss durch einen ambulanten Pflegedienst vorgenommen werden.
Wir besorgen Ihnen eine Betreuungskraft die Ihnen hilft den Tagesablauf zu bewältigen. Aufgrund unserer kurzen Kündigungsfristen kann die Betreuungszeit sehr individuell geplant und auch verlängert werden.
Was muss beachtet werden?
Stellen Sie rechtzeitig vor Beginn der Ersatz-Kurzzeitpflege einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse. Das entsprechende Formular wird üblicherweise von den Kassen online zum Download zur Verfügung gestellt. Bei diesem Antrag gibt es die Möglichkeit, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu kombinieren. In der Regel kann einfach im Antragsformular zur Verhinderungspflege der entsprechende Punkt „Umwidmung der Kurzzeitpflege“ mit angekreuzt werden. Als Kostennachweis reichen Sie die Rechnung über die geleisteten Betreuungsleistungen bei Ihrer Pflegekasse ein.
Die Kosten einer Ersatz-Kurzzeit-Pflege von Linara bei Ihnen zu Hause (häusliche Pflege bei Verhinderung nach §39 SGB XI) können anteilig bei der Pflegekasse erstattungsfähig sein
Wie geht es danach weiter?
Nach Beendigung der vier- bis maximal sechswöchigen Ersatz-Kurzzeitpflege wird die Pflege wieder durch die ursprüngliche Pflegeperson übernommen. Sollte anschließend Bedarf an einer kontinuierlichen häuslichen Betreuung bestehen, so unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Betreuungsangebot für eine reguläre „24 Stunden Betreuung“.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Pflege-Experten von Linara wenden.
Erläuterungen zur Beantragung bei den Pflegekassen:
Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Können Ansprüche auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden?
Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.
Anteiliges Pflegegeld bei Verhinderungspflege
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zu 50% gewährt.
Hinweis: Ab dem 01.7.2025 wird die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Familienbudget in Höhe von 3.539 € zusammengefasst und kann ohne Vorpflegezeit eingesetzt werden. Der Anspruch der Verhinderungspflege verlängert sich von 6 auf 8 Wochen bzw. max. 3.539 €.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit