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Was ändert sich in der Betreuung und Pflege - Newsticker

 Worauf ist besonders in der häuslichen Betreuung und Pflege zu achten!


"Die Bundesregierung holt Reformen nach, die zu lange liegengeblieben sind. Wir investieren künftig rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und um bei Heimkosten zu helfen. Mit dem E-Rezept starten wir die Aufholjagd in der Digitalisierung. Und wir helfen Apotheken, einfacher auf Arzneimittelengpässe zu reagieren. Im kommenden Jahr gilt es, die Krankenhäuser neu aufzustellen und die Digitalisierung mit der ePA für alle weiter voranzutreiben. Nur mit modernen Strukturen bleibt unser Gesundheitswesen zukunftsfest."

Zitat : Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Auszug aus der Veröffentlichung vom Bundesgesundheitsministerium

 

Eigenanteile in der Pflege werden weiter begrenzt
Vollstationär versorgte Pflegebedürftige werden ab 1. Januar 2024 noch stärker entlastet. Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun bereits 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75 Prozent des monatlich zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Damit reduzieren sich die Kosten, die Heimbewohner zu tragen haben, spürbar.

Leistungen für die häusliche Pflege steigen
Auch das Pflegegeld wird zum 1. Januar 2024 angehoben. Die Beträge, die Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für die eigenständige Sicherstellung der Pflege einsetzen – und in der Regel als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben – steigen um 5 Prozent. Gleichzeitig werden auch die Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, um 5 Prozent angehoben.

Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Tage
Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen unterstützen muss, hat ab 1. Januar 2024 pro Kalenderjahr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. 

Auskunftsansprüche von Pflegebedürftigen werden gestärkt
Versicherte können ab 1. Januar 2024 von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Informationen sind dabei so aufzubereiten, dass Laien sie verstehen können. Damit wird es für die Versicherten einfacher, die Leistungen transparent im Blick zu behalten.

 

 

Digitalisierung

Das E-Rezept wird verpflichtend
Das E-Rezept wird zum Standard und ab dem 1. Januar 2024 für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend etabliert. Ärztinnen und Ärzte müssen das E-Rezept ausstellen. Patientinnen und Patienten haben dann drei Möglichkeiten, ein Rezept einzulösen: per Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke, per Anwendung der E-Rezept-App oder mittels Papierausdrucks.

Gesundheits-ID für Versicherte
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer GesundheitsID zur Verfügung stellen. Die GesundheitsID soll einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte (ePA) und weiteren Anwendungen wie zum Beispiel digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Patientenportalen und Terminservices ermöglichen.

 

 

Pflegekräfte bekommen mehr Geld
Ab Dezember 2023 sieht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung eine Erhöhung der Entlohnung in der Pflege vor. Laut dem Gesetz dürfen dann nur noch Pflegeanbieter Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen, die entweder an einem Tarif gebunden sind oder sich in der Höhe der Entlohnung an einem entsprechenden Tarifvertrag orientieren. Für Pflegehilfskräfte erfolgt eine Anhebung auf 14,15 € pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte einen Wert von 15,25 € und für Pflegefachkräfte einen Stundenlohn von 18,25 €.

Weitere Anpassungen werden zum 01.05.2024 und zu, 01.07.2025 erwartet.

Der allgemeine Mindestlohn steigt per 01.01.2024 auf 12,41 € und der Lohn für Minijobber wird monatlich auf 538,00 € angehoben.


Bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG), sog. 24.Std. Pflege müssen die Mindestlohnerhöhungen gesetzlich ebenfalls umgesetzt werden, d.h. beim EU-A1 Entsendungsmodell sind Preiserhöhungen wie auch in den anderen Pflegebereichen zu erwarten.

Anspruch und Verpflichtung zur Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI seit 01.01.2022
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Es besteht auch nach der Beantragung eines Pflegegrades der Anspruch und die gesetzliche Verpflichtung auf eine Pflegeberatung beim Patienten. Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen müssen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und der Pflegende unterstützt werden Die Kosten für die eigentliche Pflegeberatung wird bei Vorliegen eines Pflegegrades grundsätzlich von den Pflegekassen übernommen. Nach Abschluss der Pflegeberatung bekommen die Kunden das Beratungsprotokoll zugesendet, welches anschließend der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden muß.

Nicht vergessen:
Pflegegrad 2 bis 3 alle 6 Monate
Pflegegrad 4 bis 5 alle 3 Monate
müssen die Beratungstermine verpflichtend vorgenommen werden.

Patienten die bereits durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, bei denen wird in der Regel der Beratungseinsatz vom ambulanten Pflegedienst automatisch übernommen.

Achtung: Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad müssen sich selbst um dieses Gespräch kümmern. Sollten diese Gespräche nicht vorgenommen werden, so können durch die Pflegekassen Streichungen bei den laufenden Pflegeleistungen vorgenommen werden


 

 

 






Stand : Januar 2024
Hinweis : Angaben ohne Gewähr - Änderungen sind jederzeit möglich.

 

 Quellen:

www.bundesregierung.de
www.ntv.de



 

 

 


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