Verhinderungspflege speziell in der häuslichen Betreuung (BihG)
Hinweis: Ab dem 01.7.2025 wird die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Familienbudget in Höhe von 3.589 € zusammengefasst und kann ohne Vorpflegezeit eingesetzt werden.
Was bedeutet Verhinderungspflegegeld?
Welches sind die grundlegenden Bedingungen die zur Auszahlung der Verhinderungspflege zu Grunde liegen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Höhe der Leistungen für Verhinderungspflege
Das gilt jedoch nur, wenn professionelle Pflegekräfte die Vertretung übernehmen oder Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte. Bei nahen Verwandten oder Personen, die im selben Haushalt leben gibt es nur den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegeldes für sechs Wochen Verhinderungspflege.
Wie und wann beantrage ich die Verhinderungspflege?
Auch wenn es nicht zwingend notwendig ist, empfehlen wir die Verhinderungspflege im Voraus zu beantragen. Auf diese Weise werden Sie rechtzeitig über die Höhe der Leistung und über das korrekte Abrechnungsverfahren informiert, das je nach Krankenkasse variieren kann.
Was muss ich tun, um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten?
Nach Beendigung der Verhinderungspflege Kostennachweis (z.B. Rechnung) bei der Pflegekasse einreichen. Den Kostennachweis entweder zusammen mit entsprechendem Formular der Pflegekasse oder formlos einreichen (am besten vorher bei der Pflegekasse nachfragen, ob formlose Nachweise akzeptiert werden).
Kann man Verhinderungspflege mit ins nächste Jahr nehmen?
- Eine Übernahme des Anspruchs ins nächste Jahr ist nicht möglich.
Für die Verhinderungspflege muss nicht zwingend im Vorhinein ein Antrag gestellt werden. Die Verjährungsfrist für Sozialleistungen laut Sozialgesetzbuch I § 45 Abs 1 beträgt vier Jahre. Das bedeutet, sie können noch bis zum Jahr 2025 das Geld für die Verhinderungspflege für das Jahr 2021 beantragen.
Wo bekomme ich kompetente Beratung zur Verhinderungspflege?
Wir helfen Ihnen gerne mit Informationen,
mit unserem Antragsservice beim Ausfüllen der Anträge
sowie der Korrespondenz mit der Pflegekasse.
oder
- Sie können bei unabhängigen Beratungsstellen wie z.B. Pflegestützpunkten nachfragen.