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Verhinderungspflege speziell in der häuslichen Betreuung (BihG)


Was bedeutet Verhinderungspflegegeld?

Wenn Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderweitiger Verhinderung die Betreuung und Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflegegeld und einem anteiligen Anspruch der Kurzzeitpflege. 

 

Welches sind die grundlegenden Bedingungen die zur Auszahlung der Verhinderungspflege zu Grunde liegen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? 

- Der Pflegebedürftige wird seit mindestens sechs Monaten in seiner häuslichen Umgebung gepflegt.
- Sie sind vorübergehend nicht in der Lage, die Pflege selbst zu erbringen.
- Es liegt mindestens ein Pflegegrad 2 oder höher vor.
- Die entstandenen Kosten für die Verhinderungspflege müssen gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden                   können, z.B. durch Rechnungen eines gewerblichen Anbieters,
- Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege.


Höhe der Leistungen für Verhinderungspflege 

- Der Grundbetrag für die Aufwendungen der Verhinderungspflege beträgt 1.612 € für einen Zeitraum von max. 6 Wochen pro Kalenderjahr. Dieser Grundbetrag kann durch die Inanspruchnahme von nicht genutzten Leistungen aus der Kurzzeitpflege bis zu einer Höhe von 806 € auf den Gesamtbetrag von maximal 2.418€ pro Jahr deutlich erhöht werden.
- Die Begrenzung des Anspruchs auf 6 Wochen gilt lediglich für eine tageweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, z.B. bei Abwesenheit im Urlaub. Benötigen Sie nur stundenweise Verhinderungspflege- was auch möglich ist- wird diese Zeit nicht auf Tage hochgerechnet. Jedoch gilt auch hier der Höchstbetrag von 2.418 € pro Jahr.
- Während der Zeit der mehrtägigen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege (z.B. bei Urlaub) erhält die pflegebedürftige Person die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.
- Anders verhält es sich bei einer stundenweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, hier wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.

Das gilt jedoch nur, wenn professionelle Pflegekräfte die Vertretung übernehmen oder Nachbarn, Freunde oder entfernte Verwandte. Bei nahen Verwandten oder Personen, die im selben Haushalt leben gibt es nur den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegeldes für sechs Wochen Verhinderungspflege.

 

 Wie und wann beantrage ich die Verhinderungspflege?

 Auch wenn es nicht zwingend notwendig ist, empfehlen wir die Verhinderungspflege im Voraus zu beantragen. Auf diese Weise werden Sie rechtzeitig über die Höhe der Leistung und über das korrekte Abrechnungsverfahren informiert, das je nach Krankenkasse variieren kann.

 

- Schriftlich: Das Formular dazu stellen die meisten Pflegekassen online zum Download bereit
- Rechtzeitig vor Abwesenheit (am besten 4 Wochen vorher) – dies ist kein Muss, der Antrag kann in Notfällen auch kurzfristig erfolgen. Wenn man es planen kann, empfehlen wir, den Antrag frühzeitig zu stellen

 

Was muss ich tun, um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten?

Nach Beendigung der Verhinderungspflege Kostennachweis (z.B. Rechnung) bei der Pflegekasse einreichen. Den Kostennachweis entweder zusammen mit entsprechendem Formular der Pflegekasse oder formlos einreichen (am besten vorher bei der Pflegekasse nachfragen, ob formlose Nachweise akzeptiert werden).


Kann man Verhinderungspflege mit ins nächste Jahr nehmen?

- Eine Übernahme des Anspruchs ins nächste Jahr ist nicht möglich.

Für die Verhinderungspflege muss nicht zwingend im Vorhinein ein Antrag gestellt werden. Die Verjährungsfrist für Sozialleistungen laut Sozialgesetzbuch I § 45 Abs 1 beträgt vier Jahre. Das bedeutet, sie können noch bis zum Jahr 2025 das Geld für die Verhinderungspflege für das Jahr 2021 beantragen.


Wo bekomme ich kompetente Beratung zur Verhinderungspflege?


 Wir helfen Ihnen gerne mit Informationen,

mit unserem Antragsservice beim Ausfüllen der Anträge 

sowie der Korrespondenz mit der Pflegekasse.

oder


 - Sie können bei unabhängigen Beratungsstellen wie z.B. Pflegestützpunkten nachfragen.

- Bei der Pflegekasse des Versicherten (als Angehöriger haben sie einen Rechtsanspruch auf eine Beratung)

Stand: Mai 2022

 

 


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